Servus Sicherheitstechnik
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Wartung

Betreiber haben die Pflicht die AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) einzuhalten. Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln. BGBI II Nr. 164/2000 in der Fassung der Verordnung BGBI II Nr. 313/2002.

Tore die sich nach oben öffnen und mit einer Torblattfläche über 10 m², sowie kraftbetätigte Tore, Verladetechnik und Brandschutzanlagen müssen mindestens einmal jährlich von fachkundigen Sachverständigen geprüft werden. Erst mit dieser Prüfung bleibt auch die Gewährleistung zum Beispiel bei Versicherungsansprüchen erhalten.

Sichern Sie sich deshalb mit einem SERVuS Überprüfungs- und Wartungsvertrag ab.

Überprüfungsplakette

Wir prüfen:

  • Industrie-Sectionaltore, Rolltore, Rollgitter, Schnelllauftore, Schiebetore
  • Schrankenanlagen
  • Brandschutztüren mit/ohne Feststelleinrichtung
  • Fluchttüren und Paniktüren  
  • Turnsaaleinrichtungen
  • Alarmanlagen

Die regelmäßige Wartung und Betreuung Ihrer Anlagen zahlt sich aus. So können Schwachstellen frühzeitig erkannt, beseitigt und die Lebensdauer gesteigert werden – Ihre INVESTITION rechnet sich länger.

Rollapparat aus NICHT gewarteteten Schiebetor=TOTALSCHADEN

Haben Sie Fragen zu unseren Wartungsleistungen bzw. Wartungsverträgen dann kontaktieren Sie uns bitte unter officeservus-sicherheit.at oder telefonisch unter
07252/529 27 während der Öffnungszeiten.

Ein Mitarbeiter der SERVuS-Wartungs-Abteilung steht Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.